Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Synwebdesign sind in zwei Bereiche unterteilt:
AGB - Web-Services
§ 1: Geltungsbereich, Vertragsparteien
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ergänzend zu den zwischen den nachfolgend genannten Parteien getroffenen Individualvereinbarungen. Sie betreffen das Rechtsverhältnis zwischen „Synwebdesign“ - Thomas Kretzer Software- und Web- Entwicklung, Inhaber Thomas Kretzer, Samariterstrasse 32, 10247 Berlin (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem jeweiligen Kunden, der die angebotenen Leistungen des Anbieters (insbesondere die Bereitstellung eines Hosting-Paketes oder die Erstellung einer Internetpräsenz) in Anspruch nimmt (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt.
2) Auch wenn hierauf bei Abschluss gleichartiger Geschäfte nicht nochmals hingewiesen wird, gelten diese AGB in ihrer bei der Abgabe der Erklärung des Auftraggebers gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2: Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Bereitstellung und Einrichtung von Computer-Speicherplatz und Rechenkapazität zur Speicherung einer Internetpräsenz, sowie für E-Mails des Auftraggebers auf einem Server (Web-Hosting). Soweit darüber hinaus oder stattdessen ein Vertrag über die Erstellung einer Internetpräsenz zwischen den Parteien geschlossen wird, gelten zusätzlich die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Thomas Kretzer Software- und Web- Entwicklung für die Erstellung einer Internetpräsenz (AGBplus) samt Anlagen.
2) Der Anbieter überlässt dem Kunden die im Vertrag angegebene Anzahl Megabyte Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Der Anbieter schuldet das Bemühen, die Systeme über das Internet während mindestens 90 % der jährlichen Betriebsdauer zugänglich zu machen. Bei dem Server handelt es sich nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist. Der Anbieter hat das Recht, die Domain und den Speicherplatz des Auftraggebers ohne Ankündigung auf einen gleichwertigen anderen Server zu verlegen.
3) Um dem Auftraggeber den Zugriff auf den entsprechenden Server zu jeder Zeit zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten an den Auftraggeber. Diese werden zu Beginn des Vertrages per E-Mail als PDF-Dokument an den Auftraggeber zugestellt. Die Nutzung und Verwaltung der übermittelten Zugangsdaten liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (vgl. § 7 Abs. 2).
4) Der Auftraggeber ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung des Anbieters vereinbart worden ist. Zur Sicherung in diesem Sinne zählen die Sicherung des Postfaches, der Webseiten, etwaiger Datenbanken und seiner Zugangsdaten.
5) Der Anbieter leistet technische Unterstützung in Form eines E-Mail-Supportes. Dieser technische Support stellt eine freiwillige Serviceleistung des Anbieters dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Support. Der Anbieter wird diesen Support nur im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten leisten und behält sich vor, den Support bei Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen persönlichen oder betrieblichen Gründen einzustellen. Der Anbieter ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten und auf eine Einstellung oder Aussetzung des Supportes durch E-Mail oder in anderer geeigneter Form aufmerksam zu machen.
6) Soweit der Anbieter weitere kostenlose Zusatzleistungen erbring (z.B. kostenlose Subdomains), stellt dies ein freiwilliges Service-Angebot des Anbieters dar, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Leistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen.
7) Der Anbieter kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 3 Technischer Fortschritt
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der geschuldeten Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 4 Kostenpflichtige Zusatzdienste
Der Anbieter bietet auf Wunsch nachfolgend genannte kostenpflichtige Zusatzdienste an. Ein Anspruch auf diese Zusatzdienste besteht nur, soweit dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
a) Domain Registrierung:
Sofern vertraglich vereinbart, veranlasst der Anbieter bei der jeweils zuständigen Vergabestellte die Bereitstellung einer oder ggfls. mehrerer Internet-Domains für den Auftraggeber. Hierzu bevollmächtigt der Auftraggeber den Anbieter, im Namen des Auftraggebers gegenüber der jeweiligen Vergabestelle alle zur Domainregistrierung erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Der Anbieter übernimmt für die Zuteilung der Domain keine Gewähr. Die Auswahl des Domainnamens erfolgt in Verantwortung des Auftraggebers, dieser stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter hinsichtlich des gewählten Domainnamens frei.
Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle. Verändern sich die Gebühren der jeweiligen Vergabestelle, ist der Anbieter berechtigt, diese Preisänderungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Anbieter behält sich im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle das Recht vor, die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.
b) Zugriffsstatistiken
Der Anbieter erstellt tagesaktuelle Zugriffsstatistiken durch Auswertung der Server Logdateien. Der Kunde kann über eine geschützte Website aktuelle und historische Statistiken für beliebige Zeiträume abrufen. Die historischen Statistiken werden für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr aufbewahrt.
c) Spamfilter
Der Anbieter überwacht mit Hilfe automatisierter Erkennungssysteme den eingehenden E-Mail-Verkehr und markiert und verschiebt E-Mails in den Ordner „Spam“, die vermutlich unerwünschte Werbung enthalten. Technisch bedingt kann es vorkommen, dass erwünschte Mails irrtümlich als „Spam“ eingestuft werden. Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für ein korrektes Filterergebnis. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Ordner „Spam“ in angemessenen Abständen nach erwünschten Mails zu durchsuchen und das Erkennungssystem gemäß der vom Anbieter bereitgestellten Anleitung zu trainieren.
d) Newsletter und Mailinglisten
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein E-Mail-System zur Verfügung, dass die Versendung von Massenmails ermöglicht. Die Administration erfolgt über E-Mail und evtl. vorhandene Web-Applikationen zum Eintragen von E-Mails. Die Eintragung von E-Mail-Adressen wird mit dem „Double Opt-In“-Verfahren gegen unfreiwillige Abonnements durch Bestätigung der E-Mail-Adressen gesichert.
Die Versendung der E-Mails erfolgt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers. Der Anbieter wird die Inhalte nicht verändern und übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalte oder die unerwünschte Zustellung von E-Mails.
e) Open Source Webanwendungen
Auf Wunsch des Auftraggebers installiert der Anbieter auf dem von dem Auftraggeber angemieteten Webspace diverse Open Source Webanwendungen. Diese Webanwendungen stellen Produkte Dritter dar, für die der Anbieter keinerlei Haftung übernimmt.
§ 5 Vergütung
1) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr von 2,- Euro erhoben. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter behält sich bei einem Zahlungsverzug vor, von seinen Rechten gemäß §§ 273, 320 BGB Gebrauch zu machen und seine Leistungen gegenüber dem Auftraggeber einzuschränken oder bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands ganz einzustellen.
2) Für die in § 2 genannten Leistungen erhebt der Anbieter eine Pauschalgebühr sowie ggfls. eine Einrichtungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühren wird in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Produkt festgelegt. Die Pauschale bezieht sich jeweils auf ein Jahr. Der Anbieter behält sich vor, diese Pauschale gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB im Voraus zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern iSd § 13 BGB behält sich der Anbieter vor, auf diese Jahrespauschale monatliche Abschläge zu berechnen.
3) Von dieser Pauschale umfasst ist die vertraglich vereinbarte Kapazität und das festgelegt Datentransfervolumen. Eine etwaige Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens wird gesondert in Rechnung gestellt. Sind Zusatzdienste (§ 4) vereinbart, werden diese je nach Art und Umfang quartalsweise oder jährlich abgerechnet.
4) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5) Der Auftraggeber trägt die Kosten für das Eingrenzen und die Behebung von Störungen durch den Anbieter, wenn der Auftraggeber die Untersuchung von dem Anbieter verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstung zurückzuführen sind.
6) Die von dem Anbieter erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.
§ 6 Leistungseinschränkungen
1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Optimierung und Leistungssteigerung der für die Erbringung der Dienste bereitgestellten Systeme technische Einrichtungen außer Betrieb zu nehmen. Der Anbieter sieht hierfür Wartungsfenster vor, die grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Regel sonntags zwischen 2.00 Uhr und 6.00 Uhr, liegen. Soweit es aus technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist, eine Wartung außerhalb des genannten Wartungsfensters durchzuführen, informiert der Anbieter den Auftraggeber hierüber unverzüglich so früh wie möglich per E-Mail.
2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle eines Angriffes oder Manipulationen durch Dritte an der von ihm oder von ihm über Dritte zur Verfügung gestellten Leistung („Hackerangriff“) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Systemstabilität zu erhalten oder wiederherzustellen. Der Anbieter ist in solch einem Notfall berechtigt, das System zeitweise vom Netz zu trennen oder Leistungen einzuschränken.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Störungen bei der Inanspruchnahme der Leistungen, insbesondere über Störungen bei der Nutzung des Servers, in Kenntnis zu setzen.
2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 3 sorgfältig und streng vertraulich umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern. Der Auftraggeber stellt den Anbieter frei von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht geltend gemacht werden.
3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Inhalte, die unter seiner Domain veröffentlicht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem von dem Anbieter bereitgestellten Speicherplatz abzulegen oder anders bereitzuhalten, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Dies gilt auch für Verweise („Links“) zu entsprechenden Inhalten bei Dritten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem im Vertrag angegebenen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Inhalte, die auf dem vom Anbieter bereitgestellten Speicherplatz veröffentlicht werden, in einem Impressum deutlich als seine eigenen zu kennzeichnen. Der Anbieter weist auf die gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere die Vorgaben nach dem Telemediengesetz (TMG), hin.
5) Die Versendung von E-Mails durch den Auftraggeber über das System des Anbieters erfolgt in Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine E-Mails über das von dem Anbieter zur Verfügung gestellte System an Dritte zu versenden, die dies nicht wünschen. Als unerwünscht in diesem Sinne gilt die Versendung von Mails, gegen die dem Empfänger ein Unterlassungsanspruch nach deutschem Recht zusteht. Massenmailings dürfen über das System des Anbieters nur mit Hilfe des Newsletter Mailinglisten-System des Anbieters versendet werden.
6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastungen oder auf andere Weise zu beeinträchtigen. Als ungewöhnlich hohe Belastung oder Beeinträchtigung gelten insbesondere:
- kontinuierliche / anhaltende / intervallierende Aufrufe, z. B. SSH Transfer-Dienste sowie Desktop-SSH-Cronjobs
- SSH Bedienungen, die zu Beeinträchtigungen der System- & Serverleistungen führen
- Konten- und Zugangsmanipulationen
- Ausführen von Shellscripten
7) Der Anbieter ist berechtigt, bei einer Verletzung der vorbezeichneten Pflichten des Auftraggebers (§ 7 Abs. 2 – 6), seine Leistungen einzuschränken oder ganz einzustellen, sofern dies aus technischen, betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Der Auftraggeber wird von dem Anbieter über die Leistungseinschränkung und deren Gründe unverzüglich informiert.
8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter die von diesem angefragten Daten (Kontaktdaten, Bestandsdaten) vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine gültige E-Mail-Adresse außerhalb des Leistungsbereiches des Anbieters bereitzuhalten und regelmäßig (mind. 1 x pro Monat) auf eingehende E-Mails zu überprüfen. Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Pflicht das Webkonto des Auftraggebers bis zu dessen Rückmeldung zu sperren.
9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die E-Mail-Adresse „info@synwebdesign.com“ ausdrücklich innerhalb seiner Spamfilter zu erlauben und nicht zu blockieren. Für einen Informationsverlust, der aus einer Blockierung der oben genannten E-Mail-Adresse entsteht, kann der Anbieter nicht verantwortlich gemacht werden.
§ 8 Vertragsbeginn, Vertragsdauer
1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt erst durch die Annahme des Antrages des Auftraggebers durch den Anbieter zustande. Der Anbieter hat das Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter die unverzügliche Leistung nach Vertragsschluss. Solange dies durch Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, dem Anbieter nicht möglich ist, ist er von der Leistungspflicht befreit. Als solche Umstände gelten insbesondere mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. § 7), mangelnde Mitwirkung in die Vertragsumsetzung involvierter Dritter sowie höhere Gewalt. Im Falle einer vereinbarten (Teil-)Vorauszahlung ist der Anbieter berechtigt, den entsprechenden Zahlungseingang abzuwarten und erst danach zu leisten.
2) Das Vertragsverhältnis gilt für unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Die Kündigungserklärung muss der jeweils anderen Partei mindestens vier Wochen vor Ablauf des Quartals, zu dessen Ende gekündigt werden soll, zugehen. Die Kündigungserklärung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform iSd § 126 b BGB.
3) Der Anbieter behält sich vor, dass Vertragsverhältnis ferner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vorbezeichneten Kündigungsfristen zu kündigen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne sind insbesondere die unbefugte Überlassung des angemieteten Speicherplatzes an Dritte oder eine Verletzung der Pflichten des § 7 Abs. 2, 3, 6 anzusehen. Der Auftraggeber ist aus den in § 2 Abs. 7 genannten Gründen zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 9 Haftung
1) Die vom Anbieter erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben und Informationen des Auftraggebers. Für Schlechtleistungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen. Ebenso haftet er nicht für sonstige nicht durch ihn zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- und Programmfehler. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von fremden Programmen, Programm-Modulen und Dateien (beispielsweise Flash-Film, Java-Applet, Lug-In, Add-On, CGI, ActiveX u.ä.).
3) Für Mängel des bereit gestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstiges unmittelbaren Schäden. Der Anbieter haftet nicht für die Leistungen Dritter, die an der Leistungserbringung beteiligt sind.
4) Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Im Übrigen gelten die vorbezeichneten Haftungsausschlüsse nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
§ 10 Datenschutz
1) Der Anbieter verpflichtet sich, von dem Auftraggeber Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung (§ 3 a BDSG), anzufordern, zu verwalten und zu löschen.
2) Der Anbieter ist berechtigt, die von dem Auftraggeber übermittelten Daten an Dritte, insbesondere an die jeweilige Registrierungsstelle für Domains, weiterzugeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist.
3) Der Anbieter weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.
4) Der Anbieter weist den Auftraggeber darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
Infos zum Webanalyse-System:
Die Aufzeichnung der Besuche im Webanalyse-System geschieht mit anonymisierten IP-Adressen, um keinen Rückschluß auf reale Personen zu ermöglichen. Die Daten werden an keine externen Dienste weitergegeben und sind nur über gesicherte Verbindungen und nach Anmeldung mit Passwort zugänglich. Der Einsatz dieses Web-Analyse-System ist dadurch – als eines der Wenigsten - datenschutzrechtlich eindeutig erlaubt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Berlin.
2) Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3) Mediationsklausel
Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien, die sich aus der Vertragsgestaltung und Zusammenarbeit ergibt, wird in direkten Verhandlungen in einem Mediationsverfahren zu lösen versucht. Die Mediation hat das Ziel, mit Hilfe eines neutralen Mediators eine interessengerechte Vereinbarung zu erarbeiten, die die wirtschaftlichen und persönlichen Gegebenheiten der Vertragspartner berücksichtigt. Der Mediator / die Mediatorin wird von den Vertragsparteien gemeinschaftlich bestimmt. Die Kosten der Mediation tragen die Vertragspartner jeweils zu Hälfte. Sollte die Mediation binnen einer angemessenen Frist (60 Tage) keine Lösung des Konflikts erreichen, ist jede Konfliktpartei berechtigt, ein Gerichtsverfahren anzustreben.
4) Kollisionsklausel
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
5) Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Soweit der Auftraggeber dem Anbieter einen elektronischen Kommunikationsweg (z.B. E-Mail) benannt hat, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat.
AGBplus - Web-Design und Programmierung
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Thomas Kretzer Software- und Web- Entwicklung für die Erstellung einer Internetpräsenz (AGBplus)
§ 1: Geltungsbereich:
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBplus“ genannt) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Thomas Kretzer Software- und Web- Entwicklung (nachfolgend „AGB“ genannt) und den zwischen den Vertragsparteien getroffenen Individualvereinbarungen. Sie betreffen das Rechtsverhältnis zwischen „Synwebdesign“ - Thomas Kretzer Software- und Web- Entwicklung, Inhaber Thomas Kretzer, Samariterstrasse 32, 10247 Berlin (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem jeweiligen Kunden, der die angebotenen Leistungen des Anbieters (insbesondere Erstellung einer Internetpräsenz) in Anspruch nimmt (nachfolgend „Auftraggeber“) genannt.
2) Auch wenn hierauf bei Abschluss gleichartiger Geschäfte nicht nochmals hingewiesen wird, gelten diese AGBplus in ihrer bei der Abgabe der Erklärung des Auftraggebers gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2: Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erstellung einer Internetpräsenz und ggfls. eines entsprechenden Supportpaketes gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Individualvereinbarung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individualvertraglich vereinbarten Modulauswahl gemäß der von dem Anbieter bereitgestellten Module. Der Leistungsumfang der bereitgestellten Module ergibt sich ergänzend aus der Beschreibung der Content Management System Module (Anlage 3 zum Individualvertrag).
§ 3: Pflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Für den Auftrag verwendete Texte werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für Logos und Zeichen. Fotografische Vorlagen werden erst nach Absprachen entgegengenommen.
2) Bei Fotoaufnahmen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
3) Soweit Daten an die Agentur übermittelt werden geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers. Dieser stellt Kopien zur Sicherheit her und stellt den Anbieter von Schadensersatzansprüchen aus Verlust oder Beschädigung frei.
4) Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten höherwertigen Versandart als Standardversand (z.B. Express, Kurier etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.
§ 4: Vergütung, Zahlungsbedingungen
1) Ergänzend zu § 5 der AGB gelten die nachfolgen aufgeführten Vergütungstatbestände und Zahlungsbedingungen, soweit individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.
2) Soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder den erteilten Auftrag verändert oder widerruft, ist der Anbieter berechtigt, dem Auftraggeber die diesem bereits entstandenen bzw. durch die Auftragsänderung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3) Der Anbieter stellt 50% des Gesamthonorars mit Auftragserteilung in Rechnung. Die restlichen 50 % werden nach Bereitstellung der Gesamtleistung (Internetpräsenz) berechnet. Der Anbieter behält sich vor, gegenüber Unternehmern den Gesamtbetrag im Voraus in Rechnung zu stellen.
4) Sämtliche von dem Anbieter abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Erst mit dem Vertragsschluss wird der vereinbarte Gesamtpreis nach Maßgabe des Abs. 5 verbindlich. Falls nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preisangaben auf die in § 3 genannten Voraussetzungen.
5) Der zwischen den Parteien vereinbarte Gesamtpreis stellt einen Grundpreis auf Basis der Pauschalbeträge der vom Anbieter angebotenen Module dar (vgl. Abs. 4). Soweit dem Anbieter ein Mehraufwand oder Mehrkosten entstehen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten hinausgehen, ist dieser zu einer Anpassung seiner Preiskalkulation berechtigt. Der Anbieter klärt den Auftraggeber vor Erteilung des Auftrages über diesen Umstand auf. Soweit für den Anbieter ersichtlich ist, dass der Endpreis aus den genannten Gründen den bei Vertragsschluss vereinbarten Gesamtpreis um mehr als 10 % übersteigt, wird er den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall ist er zur Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie der mit der Stornierung verbundenen Zusatzkosten verpflichtet. Der Anbieter verpflichtet sich, die Mehrkosten in der Rechnung gesondert und nachvollziehbar auszuweisen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass geringere Mehrkosten angefallen sind.
Als Umstände, die einen Mehraufwand oder Mehrkosten im oben genannten Sinne verursachen, kommen insbesondere in Betracht:
- Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe als vertraglich vereinbart, andere Zusatzleistungen (Konvertierung von Datenbanken, Änderung von Skripten und Programmen, u.ä.). Diese Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet.
- Nebenkosten für Telekommunikationsdienstleistungen und Zugangsgebühren sind im kalkulierten Gesamtpreis enthalten, soweit sie das gewöhnliche Maß nicht überschreiten. Soweit für die Vertragserfüllung deutlich höhere Kosten für den Anbieter anfallen, behält er sich die gesonderte Berechnung vor.
- Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs- Ausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten sind zu erstatten und werden gesondert berechnet.
- Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5 Vergabe von Fremdleistungen
1) Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Webhosting, (Print-)Design, Druckausführung, Lithographie, Versand u.ä.) erfolgt ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung.
2) Fremdleistungen und Produktion (z.B. Webhosting, CD-Produktionen, u.ä.) werden von dem Anbieter nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Anbieter ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
3) Der Anbieter haftet nicht für Fremdleistungen im vorbezeichneten Sinne.
§ 6 Übergabe / Abnahme des Werkes
1) Die Übergabe von Internet-Projekten erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den Rechner des Internet-Providers und Freischaltung des Zugangs für den Auftraggeber und (soweit vereinbart) für die Allgemeinheit. Der Auftraggeber wird über die Freischaltung des Zugangs unverzüglich informiert. Nach gesonderter Vereinbarung kann die Übergabe der Projekt-Dateien auf einem handelsüblichen Speichermedium z.B. CD-ROM erfolgen.
2) Ab der Übergabe gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk binnen 14 Tagen abzunehmen. Geht innerhalb dieser Frist keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, können dem Anbieter offensichtliche Mängel nicht mehr entgegengehalten werden.
3) Soweit keine weiteren Leistungen vereinbart sind (insbesondere Support durch den Anbieter), endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf der Abnahmefrist nach der Übergabe (vgl. Abs. 1, 2). Sind weitere Leistungen vereinbart, gelten die Bestimmungen er AGB (§ 8 Abs. 2) zur Vertragsdauer.
§ 7 Haftung / Gestaltungsfreiheit
1) In Ergänzung zu den Haftungsbestimmungen des § 9 der AGB gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen (§ 3) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der den Anbieter von allen hieraus resultierenden Ersatzansprüchen Dritter frei.
3) Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird vom Anbieter nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Abnahme (§ 6) der Arbeiten die Verantwortung für Richtigkeit in Text und Bild. Der Anbieter übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung.
4) Die Freigabe von Produktionen und/oder Veröffentlichungen obliegt dem Auftraggeber und geschieht in dessen Verantwortung.
5) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für den Anbieter. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen (vgl. § 4 Abs. 5).
§ 8 Gebühren und Abgaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren und Abgaben für die Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten selbst abzuführen. Insbesondere verpflichtet er sich, die anfallenden Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie die Gema und eine eventuell anfallende Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abzuführen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflichten ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Werden Gebühren oder Abgaben vom Anbieter verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Anbieter zu erstatten.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
1) Der dem Anbieter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtes.
2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten nur für die vereinbarte Nutzungsart. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck.
3) Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bis zur vollständigen Zahlung bei dem Anbieter.
4) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
5) Der Anbieter darf die von ihm entwickelten Werbemittel und Videodateien und Multimedia Abspielsoftware angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.
6) Die Arbeiten des Anbieters dürfen von dem Auftraggeber oder von Dritten ohne Einverständnis des Anbieters weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Wiederholungen oder Mehrfachnutzungen sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Anbieters.
7) Über den Umfang der Nutzungen steht dem Anbieter ein Auskunftsrecht zu.
8) An Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und anderen Unterlagen behält sich der Anbieter seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Agentur Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind, soweit nicht anders vertraglich festgehalten, zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Auftrags.
§10 Linkaufbau
Für das Erreichen einer bestimmten Platzierung in Suchmaschinenergebnissen und Ranking-Indikatoren kann aufgrund der technischen Hintergründe, wie zB. ständig veränderte Algorithmen zur Berechnung des Rankings keine Garantie gegeben werden. Weiterhin kann nicht garantiert werden, daß die gesetzten Links dauerhaft online einsehbar sind, da zB. die verwendeten Dienst unvermittelt geändert oder geschlossen werden könnten. Wir bemühen uns jedoch, die Links auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit verfügbar zu halten, soweit dies ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist. Normalerweise sind die Links langfristig erreichbar.
Copyright: Thomas Kretzer 2014